Bildung und Teilhabe

Antrag Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Leistungen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ können diejenigen beantragen, die Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag beziehen.

Was wird unterstützt?

Nachhilfe: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt.

Mitgliedschaft in der Musikschule bzw. Sportverein: Bedürftige Kinder sollen bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von 10,- € bereitgestellt.

Schulbedarf : Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70,- € und im Februar 30,- €, insgesamt also 100,- €.

Ausflüge: Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge werden finanziert.

Anträge: Arbeitslosengeld II “ Empfänger stellen den Antrag im Jobcenter. Andere Leistungsbezieher im Fachbereich Soziales der Stadt Osnabrück.